Ab 1. September 2006 wird unser bisheriges
Gebührensystem umgestellt.
Das bislang bestehende System mit Aufschlägen pro
Milchwert- und Fleischwert- Punkt hat sich zwar gut bewährt, entspricht jedoch
nicht mehr den aktuellen Voraussetzungen in der
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Prüfbullen: In dem laufenden Jahr des Prüfeinsatzes:
1,- € günstiger als Normalpreisbullen
·
Normalpreisbullen:
·
1,- €
Zuchtzuschlag: Leichtkalbebullen, wobei die Milchvererbung im positiven Bereich
liegen soll und keine großen Mängel in
Fundament und
Euter feststellbar sein sollen.
·
3,- €
Zuchtzuschlag: - Bullen mit über 125 Gesamtzuchtwert,
- Bullen mit über 120 Gesamtzuchtwert, die sich
durch gute Milchvererbung, gute Exterieurleistung
oder durch gute sekundäre Merkmale hervorheben,
- Bullen in gezielter Paarung.
·
5,- €
Zuchtzuschlag: - Bullen mit über 130 Gesamtzuchtwert,
- Bullen mit über 120 Gesamtzuchtwert, die sich
durch herausragende Milchvererbung, herausragende Exterieurleistung
oder durch herausragende sekundäre Merkmale hervorheben,
- Bullen der 3,00 €-Preisklasse mit wenig
Samenvorrat.
Die Einteilung der Bullen in die einzelnen Kategorien
erfolgt jeweils nach der Zuchtwertschätzung durch eine „Tarifkommission“ welche
aus den beiden Vorsitzenden des Vorstandes und Aufsichtsrates, deren
Stellvertretern sowie dem Geschäftsführer besteht. Die obige Einteilung gilt
als Richtwert.
Die günstigste Kategorie liegt etwas höher als bislang
(1,- € statt -,50 € Zuchtzuschlag), die Spitzenbullen werden wesentlich
günstiger (5,- € statt 8,- € Zuchtzuschlag).
Dieses System ist deutlich flexibler und eleganter in
der Handhabung. Es besteht nun auch die Möglichkeit, auf aktuelle
Marktsituationen schneller zu reagieren. Insgesamt werden sich die Preise für
die Besamung nur unwesentlich erhöhen. Auch in den gehobenen Preisklassen
liegen wir mit unseren Gebühren für die Erstbesamung im untersten Bereich
unserer Konkurrenz! Die Nachbesamungsgebühren liegen weit unter den von anderen
Organisationen geforderten Gebühren.
Änderung ab 1.Januar 2008: Abschaffung der besamungsfreien Sonntage, dafür
Anhebung der Sonntagsgebühr!
Änderung im Rahmen der genomischen
Selektion ab 01. Juli 2011
Aufgrund massiv gestiegener
KFZ – Kosten, moderat angehobenen Lohnkosten, massiv gesunkenen Zinseinnahmen und
nicht zuletzt wegen den neuen Bedingungen im Rahmen der genomischen
Selektion sehen wir uns leider gezwungen, unsere Besamungsgebühren zum 01. Juli
2011 anzupassen. Unsere Gebühren für Samen und die Dienstleistung sind, trotz
steigender Kosten, seit nunmehr viereinhalb Jahren unverändert. Eine Abpufferung über Einsparmaßnahmen ist leider nicht mehr
möglich.
Im August werden die genomischen Zuchtwerte auch für Fleckvieh - Bullen
offiziell. Somit sind genomisch getestete Jungbullen
ohne Töchterleistungen theoretisch ohne Einschränkungen einsetzbar. Die
Sicherheiten der genomischen Zuchtwerte liegen
zwischen den herkömmlichen, über die Nachkommenprüfung
ermittelten Zuchtwerten und den Abstammungswerten, was für uns zwei
Problemfelder eröffnet:
1. Wenn wir weiterhin sicher
geprüfte Bullen einsetzen wollen, benötigen wir eine gerechte, unbeeinflusste
Bullenprüfung (Prüfeinsatz)
2. Die geringeren Sicherheiten
rechtfertigen nicht einen uneingeschränkten Einsatz des rein genomisch (ohne Töchterleistung) getesteten Einzelbullen. Die genomische
Selektion basiert auf populationsgenetischen Grundlagen. Die Resultate sind bei
einer Gruppe von Bullen ausgezeichnet, müssen aber nicht für jeden einzelnen
Bullen zutreffen.
Wir wollen genomisch getestete Jungbullen aus diesem Grund zunächst
folgendermaßen einsetzen:
1. Der auf Grund seiner genomischen Zuchtwerte frisch angekaufte Jungbulle wird -
nach Quarantäne und erster Samenproduktion - wie bisher in den Prüfeinsatz
gebracht. Hierbei sollen die gleichen Bedingungen wie bisher gelten (1/3 des
Bestandes in MLP – Betrieben muss mit Prüfbullen belegt werden, ansonsten
erfolgt eine Nachberechnung pro fehlende Prüfbullenbesamung). Es werden etwas
weniger Prüfbullen als bisher (17 an Stelle von 24 pro Jahr) zum Einsatz
gebracht werden, dafür können etwas mehr Besamungen pro Prüfbulle (1´500 an
Stelle von 1´000 pro Prüfbulle) durchgeführt werden. Die Prüfbullenbesamung
wird weiterhin verbilligt angeboten. Alle vorhandenen Informationen über den –
durch die genomischen Zuchtwerte deutlich besseren –
Prüfbullen werden Ihnen bekannt gegeben. Nach dem Prüfeinsatz, für den 9 Wochen
veranschlagt werden, können Sie den genomisch
getesteten Prüfbullen trotzdem auf Anfrage einsetzen, müssen aber einen
Aufschlag von 5,- € bezahlen.
2. Wenn ein Jahr nach dem
Prüfeinsatz Informationen über mindestens 100 Abkalbungen
vorliegen, diese nicht auffällig waren, das Leistungsprofil passt und auch
sonst keine großen Mängel vorliegen, wird der genomisch
getestete Jungbulle ohne Töchterleistung als funktional vorgetesteter Bulle in
unsere Kreuzelliste aufgenommen. Als Ziel sind 6
solche Bullen im breiteren Einsatz geplant. Bei jeder Zuchtwertschätzung sollen
3 neue funktional vorgetesteter Bullen aufgenommen werden, so dass der einzelne
Bulle unbegrenzt nur 8 Monate im Einsatz sein wird. Diese funktional
vorgetesteten Bullen werden ihren Qualitäten entsprechend in den Preisklassen
1,- €, 3,- €, und 5,- € eingestuft.
3. Wenn die Ergebnisse der Nachkommenprüfung (Töchter) vorliegen, wird der Bulle wie
bisher zum freien, zeitlich und mengenmäßig unbegrenzten Einsatz frei gegeben.
In der Kreuzelliste sollen jeweils 16 nachkommengeprüfte Bullen in den Preisklassen „normal“, 1,-
€, 3,- €, und 5,- €.
Mit diesem Ansatz wollen wir
erreichen, dass die genomisch getesteten Jungbullen
einen gerechten Prüfeinsatz erhalten und der Einsatz der TOP genomischen Bullen in niedrigerem Sicherheitsniveau
entsprechend breit ab gepuffert erfolgt. Ihrem Wunsch nach sicher geprüften
Bullen kann mit diesem Vorgehen auch in Zukunft entsprochen werden ohne dass
wir die Vorteile der genomischen Selektion außer Acht
lassen.
GEBÜHRENORDNUNG ab 1. Juli
2011
Rinderbesamung
Erstbesamung
mit töchtergeprüften Altbullen oder funktional vorgetesteten
genomisch getesteten Bullen in
Milchleistungskontrollbetrieben, falls
mindestens
1/3 des Bestandes mit Prüfbullen besamt
wird 16,00
Erstbesamung mit stationseigenen Prüfbullen in MLP - Betrieben 15,00
Nachberechnung pro fehlende
Prüfbullenbesamung in MLP -
Betrieben 8,00
Erstbesamung in Landestierzuchtbetrieben 19,50
Wegegebühr für Nachbesamung 7,50
Samenumlage für Eigenbestandsbesamer 5,00
Preisklassen (Qualitätsaufschlag
bei töchtergeprüften Altbullen und
funktional vorgetesteten genomisch getesteten Bullen) 1,00 -
3,00 – 5,00
Zuschlag für Erstbesamung durch Tierarzt 2,50
Zuschlag für jede Besamung am Sonntag 4,50
Samen für die gezielte Paarung und Zukaufsamen wird entsprechend den
Mehraufwendungen bei Erst- und Nachbesamung verrechnet. Jede Doppelbesamung
wird als Nachbesamung gerechnet.
Schweinebesamung
Erstbesamung 19,00
Nachbesamung 5,00
Wegegebühr
für Doppel- und Nachbesamung 7,50
Embryotransfer
Vorbereitung
von Spendertier und bis 8 Empfängern, incl. Spülung 270,00
Pro
transfertauglicher Embryo 20,00
Pro
Embryoübertragung 20,00
Anfahrtspauschale
bei Übertragung von TG - Embryonen pro Termin 20,00
Einfrieren
von Embryonen, pro Einfriervorgang 80,00
Für
Kühe, die im Rahmen des MOET-Zuchtprogrammes der VfR
gespült werden gelten eigene Tarife.
Die Gebühren werden in Euro zu
Beginn des Folgemonats zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertssteuer abgebucht. Für eine
gewünschte Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € erhoben.